GEW-Niedersachsen Pressemitteilung
GEW klagt gegen Arbeitsbelastung an Grundschulen Hannover,
11. September 2017: Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Niedersachsen wird den Rechtsweg gegen die Arbeitsbelastung von
Grundschullehrkräften beschreiten. „Die GEW will auch den
juristischen Weg beschreiten, um eine neue Arbeitszeitverordnung zu
erreichen, welche die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte sowie der
Schulleiterinnen und Schulleiter senkt“, erklärte die stellvertretende
Landesvorsitzende Laura Pooth. Die Klagen seien ein deutliches Signal an
alle politisch Verantwortlichen, dass die Beschäftigten in den Schulen
diese Verordnung in naher Zukunft dringend erwarten und keine
Verzögerung hinnehmen. „Dies richtet sich besonders an den
Spitzenkandidaten der CDU, Bernd Althusmann, der behauptet, es bedürfe
einer neuen von ihm beauftragten Arbeitszeitstudie, um zu wissen, wie
viel die Lehrkräfte wirklich arbeiten“, betonte Pooth. Dieses Vorgehen
würde eine Verschiebung der Entscheidung an das Ende der nächsten
Legislaturperiode bedeuten. „Die Fakten liegen auf dem Tisch.
Durch die Göttinger Arbeitszeitstudie konnte nachgewiesen werden, dass
Lehrkräfte aller Schulformen überlastet sind. Wir erwarten, dass die von
Kultusministerin Frauke Heiligenstadt eingesetzte Arbeitszeitkommission
bald einen Vorschlag unterbreitet, der die Unterrichtsverpflichtung
reduziert und die gestiegenen Anforderungen berücksichtigt“, forderte
die stellvertretende Landesvorsitzende. Die GEW wolle alle
Möglichkeiten ausschöpfen, um ihr Ziel einer Entlastung aller
Schulformen zu erreichen. Dazu diene nun auch der Rechtsweg, den die GEW
zunächst für zehn Grundschullehrkräfte sowie Grundschulleiterinnen und
-leiter beschreite. Danach folge der ebenfalls besonders belastete
Bereich der Gymnasien, für den die Bildungsgewerkschaft auch Klagen
vorbereite. Der von der GEW beauftragte Anwalt Dr. Ralph Heiermann
erläuterte die rechtlichen Hintergründe. Danach verzeichneten die
Grundschulen seit über zwanzig Jahren stetig steigende
Aufgabenzuweisungen, die zu einer außerordentlich verlängerten
Arbeitszeit geführt habe. Diese sei im Rahmen der Arbeitszeitstudie
individuell nachgewiesen. Diese Zusatzbelastung sei jedoch bisher nicht
in angemessener Weise ausgeglichen worden. Darin liege eine Verletzung
des Grundsatzes der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegen über seinen
Beamtinnen und Beamten, weil damit arbeitszeitrechtliche
Schutzregelungen verletzt würden. „Für die Grundschulleitungen hat
Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zwei Entlastungsmaßnahmen
eingeführt, die die GEW als erste Schritte begrüßt hatte. So werden bei
der Bemessung der Leitungstätigkeit die Lehrerstunden für Inklusion,
Ganztag und Sprachförderung berücksichtigt. Außerdem werden die
Einstellungen von Tarifbeschäftigten künftig wieder von der Behörde
wahrgenommen. Es sind allerdings weitere wirksame Entlastungen
notwendig“, forderte Pooth. V.i.S.d.P.: Christian Hoffmann Pressesprecher und Gewerkschaftssekretär www.gew-nds.de GEW Niedersachsen | Berliner Allee 16 | 30175 Hannover |