AG Bergen Belsen zu Verfahrenseinstellung

Die Arbeitsgemeinschaft Bergen Belsen e. V. hat auf ihrer Jahreshauptversammlung am 04.03.2023 folgende Erklärung (siehe Anhang) einstimmig beschlossen. Die Arbeitsgemeinschaft bittet um Kenntnisnahme bzw. Veröffentlichung. 
Die Erklärung geht an die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig und in Kopie an das Justizministerium, den Landesverband der jüdischen Gemeinden, den Antisemitismusbeauftragten Prof. Wegner, die Stiftung nds. Gedenkstätten und an die Presse. 

Hier der Text der Erklärung:

Auf der Jahreshauptversammlung der AG Bergen-Belsen e. V. am 4.3.2023 wurde folgende
Erklärung einstimmig verabschiedet:
Erklärung der Jahreshauptversammlung der AG Bergen-Belsen e. V.
Mit Unverständnis und Empörung haben wir Kenntnis erhalten von der wiederholten
Entscheidung der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Ermittlungen gegen ein Mitglied der
neonazistischen Partei „Die Rechte“ wegen ihm vorzuwerfender antisemitischer Hetze
einzustellen.
Das Vorstandsmitglied der Partei „Die Rechte“, der Neonazi Martin Kiese, hatte am
Volkstrauertag 2020 mehreren Journalisten in volksverhetzender Weise zugerufen:
„Judenpresse“ – „Judenpack“ – „Feuer und Benzin für euch“.
Nachdem die Braunschweiger Staatsanwaltschaft durch die vorgesetzte Behörde aufgefordert
worden war, zunächst eingestellte Ermittlungen mit dem Ziel der Strafverfolgung wieder
aufzunehmen, begründete die Staatsanwaltschaft in einem Schreiben am 1.2.2023 an
verschiedene Beschwerdeführer ihr Vorgehen u. a. wie folgt:
„Die spontanen Äußerungen des Beschuldigten waren (…) allein gegen die vor Ort
anwesenden Pressevertreter gerichtet und nicht darüber hinaus gegen die in Deutschland
lebenden Juden im Allgemeinen.“
Diese unglaubliche Formulierung zeigt, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit der
Entscheidung und ihrer Begründung die klar gegen die jüdische Gemeinschaft gerichteten
hetzerischen Äußerungen unverantwortlich bagatellisiert – nicht zuletzt auch dadurch, dass sie
die nachweislich wiederholten antisemitischen Tiraden des Martin Kiese als „spontane
Äußerungen“ deklariert.
Antisemitismus in unserer Gesellschaft, der leider in den vergangenen Jahren in Wort und Tat
stärker um sich gegriffen hat, muss auch mit juristischen Mitteln entgegengetreten werden,
wo er Rechts- oder Strafnormen verletzt.
Dass dies hier nicht geschehen ist, erfüllt uns mit großer Sorge und Empörung, da dies auch
eine Ermutigung für Neonazis, Rassisten und Antisemiten bedeutet, ihr Treiben fortzusetzen
und zu verstärken. Wir erwarten und fordern deshalb, dass diese Entscheidung der
Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht das letzte Wort ist und revidiert wird!
Antisemitische Straftaten wie diese müssen juristisch verfolgt werden!
Auf allen Ebenen von Staat und Gesellschaft sind die Anstrengungen gegen Antisemitismus,
Rassismus und Neonazismus zu verstärken!
Elke von Meding, Vorsitzende AG Bergen-Belsen e.V.

Hier gibt es die Erklärung zum Download und für die Weiterleitung.