Seit mehreren Jahren engagiert sich der Verband binationaler Familien und Partnerschaften für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Nun wird der Verband Mitglied im Bündnis Kindergrundsicherung. Mit seiner Pressemitteilung aus diesem Anlass macht er auf Kinderarmut und Bildungsungerechtigkeit in Deutschland aufmerksam:
„Kinderarmut und Bildungsungerechtigkeit sind eine traurige Realität in Deutschland und sie betreffen besonders migrantische Kinder und Jugendliche. Die Kindergrundsicherung wäre ein wichtiger Baustein, sie schafft gleiche Lebensbedingungen und gerechtere Startchancen für alle Kinder“, sagt Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.
Jedes 5. Kind in Deutschland sei von Armut betroffen, darunter überproportional viele migrantische Kinder. Neben dem dringend gebotenen Ausbau der Infrastruktur wie Kitas und Ganztagschule sei eine Kindergrundsicherung zwingend geboten. Hier sei die Bundesregierung in der Verantwortung, dies so schnell wie möglich umzusetzen.
„Kindergrundsicherung muss für alle Kinder gelten und die Zugänge müssen einfach sein. Bisher ist das System der Familienförderung viel zu kompliziert und zu bürokratisch. Viele Familienleistungen werden gerade von den Familien, die sie am dringendsten bräuchten auf Grund von sprachlichen Hürden und unübersichtlichem Behördendschungel gar nicht abgerufen. Familien mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit werden häufig durch besonders strenge Prüfungen und lange Antragsverfahren diskriminiert. Von den bisherigen Familienleistungen sind nach wie vor zahlreiche Kinder und Jugendliche ausgeschlossen. Die zukünftige Kindergrundsicherung darf hier nicht weiter zwischen Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus unterscheiden, jedes Kind sollte vor dem Gesetz gleich sein“ fordert Vangeltziki.
Bei einer Neuregelung dürfe es aber auch keine Schlechterstellung geben, beispielsweise bei der besonderen Situation transnationaler und globaler Familien. „Was ist mit den Kindern, die nicht in Deutschland bei ihren Eltern leben? Die Rechtslage darf sich für diese Familien nicht verschlechtern. Migrationspolitische Ausschlüsse darf es mit der Kindergrundsicherung nicht geben“, so Vangeltziki.
Weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG sowie zum Konzept auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.
Kontakt für Rückfragen und weitere Informationen:
Chrysovalantou Vangeltziki Bundesgeschäftsführerin, Tel.: 069 / 713756 -12
Mail: vangeltziki@verband-binationaler.de
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auch in der Broschüre „Kinder brauchen mehr“. Hier ist die aktuelle Broschüre hinterlegt.